Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

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Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder

Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 wegen Kartellverfahren deutlich weniger Bußgelder verhängt – deutlich weniger als im Vorjahr.

Veröffentlichungsdatum: 22. Dezember 2025, 05:38 Uhr

Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Allgemeine Nachrichten, Kriminalität und Justiz

Artikeltext: Die deutsche Wettbewerbsbehörde, das Bundeskartellamt, hat im Jahr 2025 deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Die Gesamtstrafen sanken auf rund 10 Millionen Euro – ein Rückgang gegenüber den 26 Millionen Euro im Jahr 2024. Einer der größten Fälle betraf den Audiohersteller Sennheiser, der wegen angeblicher Preisabsprachen mit Händlern ein Bußgeld von 6 Millionen Euro zahlen musste.

Die jährlichen Strafen des Bundeskartellamts schwanken oft stark, abhängig von großen Einzelfällen. 2014 verzeichnete die Behörde mit 1,1 Milliarden Euro einen Rekordwert, während 2023 nur 2,8 Millionen Euro fällig wurden – auch bedingt durch pandemiebedingte Verzögerungen. 2019 summierten sich die Bußgelder auf 848 Millionen Euro, wobei fast drei Viertel auf ein einziges Stahlkartell entfielen.

Kartellabsprachen bleiben illegal, da sie den Wettbewerb einschränken und die Verbraucherpreise in die Höhe treiben. 2025 gingen beim Bundeskartellamt rund 600 anonyme Hinweise auf mögliche Verstöße ein. Behördenpräsident Andreas Mundt verwies auf die Schwierigkeiten, in Kartellverfahren die hohen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Der in Niedersachsen ansässige Hersteller Sennheiser wurde bestraft, weil er angeblich Händler unter Druck gesetzt hatte, höhere Ladenpreise durchzusetzen. Die 6-Millionen-Strafe machte einen beträchtlichen Teil der Jahresgesamtsumme aus.

Die Zahlen für 2025 zeigen einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren. Mit 10 Millionen Euro an Bußgeldern blieb das Bundeskartellamt weit hinter dem Wert von 2024 zurück. Der Rückgang spiegelt sowohl eine geringere Anzahl großer Verfahren als auch die anhaltenden Herausforderungen wider, Kartellaktivitäten vor Gericht nachzuweisen.