Schweinehalter unter Zeitdruck: Wichtige Meldefristen im Januar 2025
Tobias ZimmermannSchweinehalter unter Zeitdruck: Wichtige Meldefristen im Januar 2025
Schweinehalter in ganz Deutschland stehen zu Jahresbeginn vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Wichtige Abgaben für den Tierseuchenfonds, HI-Tier sowie die Antibiotika-Datenbank (TAM) müssen bis Mitte Januar erledigt sein. Wer diese Termine verpasst, riskiert den Verlust von Fördergeldern und die Nichteinhaltung neuer Vorschriften.
Die jährliche Meldeperiode begann mit der Pflicht für Betriebe, ihre Produktionsart und Tierbestände für die zweite Jahreshälfte 2025 an die Antibiotika-Datenbank (TAM) zu übermitteln. Die Daten müssen zwischen dem 1. und 14. Januar eingereicht werden. Ab 2026 wird die TAM-Meldung auf einen jährlichen Turnus umgestellt – dann sind alle Angaben bis zum 14. Januar des Folgejahres fällig.
Bis zum 15. Januar müssen Landwirte zudem ihren jährlichen Bestandsbericht über HI-Tier einreichen, der die Schweinebestände zum Stichtag 1. Januar widerspiegelt. Selbst Betriebe ohne Tiere an diesem Tag müssen eine Nullmeldung abgeben, um weiterhin Fördermittel beziehen zu können. Die Fristen für den Tierseuchenfonds variieren je nach Bundesland, mit Stichtagen zwischen dem 1. und 3. Januar. Die Abgabetermine liegen – abhängig von der Region – zwischen dem 17. und 31. Januar. Betrieben, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, obliegt zudem eine jährliche Bewertung von Stallklima und Trinkwasserqualität, um technische Systeme und Wasserhygiene zu überprüfen.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten verschärfte Biosicherheitsregeln im Rahmen des QS-Qualitätssicherungssystems. Dazu zählen strengere Hygienestandards, eine verbesserte Überwachung von Tierbewegungen sowie verpflichtende Risikobewertungen zur Krankheitsprävention. Die Meldungen für das QS-System müssen bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.
Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden und die Konformität mit den Vorschriften zu wahren. Die aktualisierten Biosicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten zielen darauf ab, die Krankheitsvorsorge zu stärken und das Herdenmanagement zu optimieren. Verspätete oder fehlende Meldungen können zu Förderkürzungen oder rechtlichen Konsequenzen führen.
