Gericht stoppt Hausunterricht aus religiösen Gründen – Schulpflicht bleibt unverhandelbar
Tim PetersEltern bestehen auf Homeschooling: Gericht wirft Klage gegen Schulpflicht ab - Gericht stoppt Hausunterricht aus religiösen Gründen – Schulpflicht bleibt unverhandelbar
Ein deutsches Gericht hat die rechtliche Auseinandersetzung einer Familie gegen die Schulpflicht abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Münster entschied, dass Eltern ihre Kinder auch dann an einer anerkannten Schule anmelden müssen, wenn sie aus religiösen Gründen lieber zu Hause unterrichten würden. Die Entscheidung folgt auf einen langjährigen Streit zwischen einer evangelikalen Familie und einer Interessensvertretung für Hausunterricht.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie, die von Tschibo Deutschland e.V. unterstützt wurde, einem Netzwerk, das sich selbst als "freie christliche Hausunterrichtsorganisation" bezeichnet. Die Gruppe hatte die Familie Wunderlich unterstützt, die aus religiösen Gründen die staatliche Schulpflicht ablehnte. 2013 hatten die Behörden in Darmstadt die Kinder vorübergehend aus der Familie genommen, was eine juristische Auseinandersetzung auslöste. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2014 schließlich zugunsten der Familie.
Das Münsteraner Gericht stellte fest, dass das Gesetz die Schulpflicht vorschreibt – unabhängig von alternativen Bildungsplänen. Zudem urteilte es, dass der Verein rechtlich nicht als Schule anerkannt werden könne, da er keinen regulären Unterricht anbiete. Laut Urteil erfüllt die bloße Registrierung bei einer Hausunterrichtsgruppe nicht die gesetzliche Verpflichtung, Kinder an einer genehmigten Schule anzumelden. Die Entscheidung unterstreicht, dass Eltern die Schulpflicht nicht umgehen können, indem sie privaten oder religiösen Netzwerken beitreten. In der Begründung betonte das Gericht, dass die Bildungsgesetze für alle Familien gelten – unabhängig von persönlichen oder religiösen Überzeugungen.
Das Urteil bedeutet, dass die Familie die üblichen Anmeldeverfahren einhalten muss. Gleichzeitig schafft es einen Präzedenzfall: Hausunterrichtsvereine können in Deutschland keinen Ersatz für den regulären Schulbesuch darstellen. Der Fall beendet damit ein jahrzehntelanges Rechtsstreit über Bildung und Religionsfreiheit.
