Essen: Protest gegen Gebühren für den Rettungsdienst

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Ein Rettungswagen steht links von einer Straße, während rechts ein Zelt eine Gruppe von Menschen schützt, mit einem Tisch und einem Stuhl in der Nähe.

Essen: Protest gegen Gebühren für den Rettungsdienst

Essen: Protest gegen Gebühren für Rettungsdiensteinsätze

Teaser: Ein Bündnis hat am Samstag in Essen gegen mögliche Kosten für Rettungswageneinsätze demonstriert.

20. Dezember 2025, 12:39 Uhr

In Essen sorgen geplante Gebühren für Rettungsdiensteinsätze für Aufsehen und haben zu Protesten geführt. Der Stadtrat hatte die Maßnahme zwar im Dezember grundsätzlich beschlossen, doch der öffentliche Widerstand führte zu einer vorläufigen Aussetzung. Nun sollen Verhandlungen mit den Krankenkassen klären, ob Patienten künftig bis zu 267 Euro pro Einsatz zahlen müssen.

Mitte Dezember stimmte der Essener Stadtrat für die Einführung von Gebühren bei Rettungsdiensteinsätzen. Laut dem Entwurf könnten Patienten bis zu 267 Euro pro Notfalleinsatz in Rechnung gestellt werden. Der Beschluss löste massive Kritik aus und gipfelte in einer Demonstration, die von einem lokalen Bündnis organisiert wurde.

Die Kundgebung in Essen zog jedoch weit weniger Teilnehmer an als erwartet. Die Veranstalter hatten mit 2.000 Demonstranten gerechnet, doch nur etwa 80 Menschen erschienen. Trotz der geringen Beteiligung reagierte die Stadt mit einer vorübergehenden Aussetzung der Gebühren. Oberbürgermeister Thomas Kufen kündigte eine Verschiebung bis Ostern 2026 an. In dieser Zeit soll eine Einigung mit den Krankenversicherern erzielt werden. Der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, vermittelt derzeit verbindliche Lösungen, um den Streit beizulegen. Das Protestbündnis warnte jedoch, dass die Verzögerung keine endgültige Abschaffung der Gebühren garantiere. Scheitern die Verhandlungen, könnten die Kosten für Rettungsdiensteinsätze rückwirkend doch noch erhoben werden.

Die Stadt hat nun bis 2026 Zeit, mit den Versicherern zu verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, müssen Patienten möglicherweise doch für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes zahlen. Die Entscheidung hängt davon ab, ob Essen und die Krankenkassen ihre finanziellen Differenzen beilegen können.