Dortmund kämpft gegen Millionenforderung nach rechtswidriger Räumung des Hannibal-Hochhauses
Tim PetersDortmund kämpft gegen Millionenforderung nach rechtswidriger Räumung des Hannibal-Hochhauses
Dortmund wird gegen ein Gerichtsurteil Berufung einlegen, das die Räumung des Hannibal-Hochhauskomplexes in Dortmund im Jahr 2017 für rechtswidrig erklärte. Die Rechts- und Feuerwehrabteilung der Stadt haben bereits Beschwerde eingelegt, um zu verhindern, dass das Urteil in Kraft tritt. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte der ehemalige Eigentümer Millionen an Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen in Dortmund fordern.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Räumung des Hannibal-Wohnturms 2017 in Dortmund, die die Stadt aus Sicherheitsgründen anordnete. Im November 2025 urteilte der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass die Räumung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen sei. Der damalige Eigentümer, die Lütticher 49 (Intown), gewann den Prozess und könnte nun Schadensersatz geltend machen, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Um dies zu verhindern, hat Dortmund Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Die Stadt hat bis zum 26. Januar 2026 Zeit, ausführliche Revisionsgründe vorzulegen. Bis dahin bleibt das Urteil vom November 2025 vorläufig nicht bindend, was mögliche Millionenforderungen vorerst aufschiebt. Der Fall geht auf die Enteignung des Gebäudes durch die Stadt zurück, nachdem diese dessen Abriss in Dortmund angeordnet hatte. Scheitert die Revision, könnte Lütticher 49 (Intown) Entschädigung für jahrelang entgangene Mieteinnahmen in Dortmund verlangen – eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Dortmunder Verwaltung.
Das Revisionsverfahren wird entscheiden, ob die Räumung von 2017 in Dortmund rechtlich weiterhin als ungültig gilt. Bestätigt das Bundesverwaltungsgericht das Münsteraner Urteil, drohen der Stadt erhebliche Zahlungsverpflichtungen. Bis auf Weiteres bleibt der Fall ungelöst; eine endgültige Entscheidung wird frühestens nach Januar 2026 erwartet.
