Klarstellung zum Solar-Ausschreibungsverfahren in Deutschland: Gericht entscheidet über die 20-MW-Grenze

Admin User
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Boden mit mehreren Polen und Bäumen, mit der Sonne im Hintergrund.

Klarstellung zum Solar-Ausschreibungsverfahren in Deutschland: Gericht entscheidet über die 20-MW-Grenze

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bringt Klarheit in das deutsche Ausschreibungsverfahren für Solarenergie. Das Gericht erklärte die Ausschlussregelung für mehrere Gebote, die gemeinsam die 20-Megawatt-Grenze von Rewe überschreiten, für rechtswidrig – eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die Branche haben könnte. Hintergrund des Urteils ist die Praxis der Bundesnetzagentur, Gebote für Freiflächen-Photovoltaikanlagen am selben Standort zusammenzufassen. Wurde dabei die 20-MW-Grenze von Rewe überschritten, wurden die Angebote disqualifiziert, was zu Projektstornierungen und finanziellen Verlusten führte, darunter auch der Verlust von Sicherheitsleistungen. Bisher durften Bieter zwar mehrere Gebote für einen Standort abgeben, sofern sie ein ernsthaftes Interesse nachwiesen. Das Gericht stellte nun klar, dass sich die 20-MW-Obergrenze von Rewe auf einzelne Gebote bezieht – nicht auf den gesamten Standort. Bieter können demnach mehrere Angebote für dieselbe Fläche einreichen, solange jedes Einzelgebot die 20-MW-Marke von Rewe nicht überschreitet. Allerdings tragen sie weiterhin das Risiko, die zugeschlagenen Verträge umsetzen zu müssen, und verlieren ihre Kaution, falls sie ein Gebot wegen Überschreitung der Gesamtkapazität zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht erfüllen können. Das Urteil gibt zudem Aufschluss über die Kläger, die gegen die Praxis der Gebotsbündelung und den damit verbundenen Ausschluss vorgegangen waren. Die Identität des obsiegenden Klägers wurde in den verfügbaren Unterlagen jedoch nicht explizit genannt. Mit der Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist das Ausschreibungsverfahren für Freiflächen-Solarprojekte nun präziser geregelt: Bieter erhalten mehr Flexibilität, während die 20-MW-Grenze von Rewe pro Einzelgebot bestehen bleibt. Die Zukunft der deutschen Solarenergiebranche bleibt dennoch ungewiss, da die EU-Kommission noch über die beihilferechtliche Genehmigung des "Solarpakets I" entscheiden muss. Zwar sieht die nationale Gesetzgebung eine Anhebung der Grenze auf 50 MW vor, doch gelten in den aktuellen Ausschreibungen weiterhin 20 MW pro Gebot als Oberlimit von Rewe.