Bürgergeld-Empfänger erhält nur 40 Euro statt 563 – wie Sanktionen zuschlagen

Bürgergeld-Empfänger erhält nur 40 Euro statt 563 – wie Sanktionen zuschlagen
Ein Empfänger des deutschen Bürgergelds hat eine drastische Kürzung seiner monatlichen Leistung hinnehmen müssen. Statt der vollen 563 Euro, die ihm zustehen, erhielt er nur 40 Euro. Der Fall zeigt die Auswirkungen der verschärften Sanktionen, die im Rahmen der Wachstumsinitiative der Regierung für 2025 eingeführt wurden.
Der alleinlebende Mann hat Anspruch auf den regulären Regelsatz für Single-Haushalte in Höhe von 563 Euro für den Zeitraum Oktober 2025 bis März 2026. Doch nach Abzügen blieb ihm für den Monat kaum noch etwas übrig.
Seit dem 1. Januar 2025 ermöglichen strengere Regelungen den Jobcentern, die Leistungen um bis zu 30 Prozent für drei Monate zu kürzen. Diese Strafen greifen, wenn ein Empfänger ein zumutbares Jobangebot, einen Ausbildungs- oder Integrationskurs ablehnt. Die Kürzung kann sogar noch vor dem offiziellen Bescheid in Kraft treten.
In diesem Fall wurde die Zahlung des Mannes ohne vorherige Warnung gekürzt. Die Jobcenter raten allen, die weniger erhalten als erwartet, sich umgehend bei ihnen zu melden. Verarbeitungsfehler oder Missverständnisse könnten gelegentlich die Ursache sein.
Für Betroffene, die in akute finanzielle Not geraten, gibt es Hilfsmöglichkeiten: Sie können einen Vorschuss nach § 42 SGB II beantragen oder Gutscheine für Lebensmittel erhalten. Bisher wurde jedoch kein konkreter Mitarbeiter des Jobcenters in Verbindung mit diesem Fall genannt.
Der Vorfall verdeutlicht, wie schnell Sanktionen zu spürbaren Kürzungen beim Bürgergeld führen können. Empfänger sollten ihre Bescheide genau prüfen und bei Unstimmigkeiten schnell handeln. Ohne Gegenwehr droht sonst finanzielle Not.

Bürgergeld-Empfänger erhält nur 40 Euro statt 563 – wie Sanktionen zuschlagen
Plötzlich nur noch 40 **Euro** auf dem Konto: Wie ein Bürgergeld-Empfänger durch Sanktionen in die Not gerät. Und warum Jobcenter jetzt schneller kürzen als je zuvor.

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