Zwei Musterklagen gegen Amazon: So holen Sie Ihr Geld zurück
Klagemusterverfahren gegen Amazon: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Teaser: Amazon hat die Preise für bestimmte Dienstleistungen erhöht – nun gibt es zwei Musterklagen. Hier erfahren Sie, welche Amazon-Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung haben.
Amazon sieht sich mit zwei Musterklagen wegen Änderungen an seinen Dienstleistungen konfrontiert. Die erste richtet sich gegen die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft, während die zweite die zunehmende Werbung auf Amazon Prime Video anprangert. Beide Klagen wurden von deutschen Verbraucherschutzorganisationen im Namen betroffener Kunden eingereicht.
Die erste Klage wurde am 5. Dezember 2025 von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eingereicht. Sie wendet sich gegen die als unrechtmäßig eingestufte Erhöhung der Amazon Prime-Gebühren, die bereits in einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf kritisiert wurde. Betroffene Kunden müssen derzeit noch nicht aktiv werden, da das Klageregister noch nicht geöffnet ist. Sobald dies der Fall ist, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die anspruchsberechtigten Nutzer per E-Mail über die kostenlose Teilnahme an der Klage.
Die zweite Klage, eingereicht vom Verbraucherzentrale Sachsen, befasst sich mit der gestiegenen Anzahl an Werbeanzeigen auf Amazon Prime Video. Anders als im Fall der Amazon Prime-Gebühren ist das Klageregister hier bereits aktiv. Betroffene Kunden können sich ab sofort über die Website der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.
Beide Klagen zielen darauf ab, die Bedenken gegenüber den Dienstleistungsänderungen von Amazon zu klären. Während im Fall der Amazon Prime Video-Werbung eine sofortige Registrierung möglich ist, werden berechtigte Nutzer der Amazon Prime-Gebührenklage benachrichtigt, sobald das Klageregister geöffnet wird. Die Teilnahme an beiden Verfahren ist kostenfrei.
