Zwei Jahre Haft für sexuellen Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens mit Förderbedarf
Hannah PetersZwei Jahre Haft für sexuellen Missbrauch eines 14-jährigen Mädchens mit Förderbedarf
Ein 35-jähriger Mann aus Bochum ist wegen sexuellen Missbrauchs eines 14-jährigen Mädchens mit Förderbedarf zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Wie das Gericht hörte, hatte der Täter das Opfer zunächst im Internet gezielt an sich gebunden, bevor er es während einer Autofahrt und in seiner Wohnung stundenlang misshandelte. Die Richter bezeichneten die Taten als "besonders erniedrigend", obwohl der Angeklagte Reue gezeigt haben will.
Der Missbrauch begann, nachdem der Mann das Mädchen über einen Online-Chat kontaktiert hatte. Er traf sich mit ihr und griff sie während einer dreistündigen Fahrt zu seiner Wohnung an. Die Übergriffe umfassten sadomasochistische Handlungen und Schläge.
Das Opfer, das inzwischen unter Panikattacken leidet und nicht mehr zur Schule gehen kann, sagte per Videozuschaltung aus. Ihre Anwältin zeigte sich nach dem Urteil entsetzt und nannte die Strafe im Vergleich zur Forderung der Staatsanwaltschaft von sieben Jahren viel zu milde.
Das Gericht stufte den Fall als sexuellen Missbrauch und nicht als Vergewaltigung ein. Die Richter urteilten, der Angeklagte habe annehmen können, das Mädchen habe eingewilligt – trotz ihrer Entwicklungsverzögerung und ihres Alters. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung bleibt möglich.
In den vergangenen Jahren hat Deutschland den Schutz von Minderjährigen in Sexualstrafverfahren verschärft. Eine Reform 2016 erweiterte die Strafbarkeit bei nicht einvernehmlichen Handlungen und strich die Pflicht, körperlichen Widerstand nachweisen zu müssen. Zudem wurden Verjährungsfristen verlängert, insbesondere für kindliche Opfer, sodass zivilrechtliche Ansprüche erst ab einem bestimmten Alter geltend gemacht werden können.
Die Strafe fiel niedriger aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die anhaltenden Traumata des Opfers und die juristische Begründung des Gerichts werfen Fragen zur Bewertung solcher Fälle auf. Sollte das Urteil angefochten werden, könnte der Ausgang des Verfahrens noch ändern.






