Windpark bei Meschede: Gericht weist Klage von Gleitschirmfliegern ab
Hannah PetersDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark bei Meschede: Gericht weist Klage von Gleitschirmfliegern ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in NRW scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau von sechs Windkraftanlagen südlich von Meschede. Das Gericht bestätigte, dass das Gebiet bereits in der Regionalplanung als Windenergiezone ausgewiesen sei.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Turbulenzen durch die Anlagen würden zu starken Einschränkungen des Flugbetriebs führen, so die Befürchtung. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass höhere Windgeschwindigkeiten eine nachgewiesene Gefahr darstellen.
Die Richter urteilten, dass Flüge bei Windstärken unter 20 Kilometern pro Stunde sicher möglich seien. Zudem verwiesen sie darauf, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei. Da das Gelände bereits im Landesentwicklungsplan als Windenergiestandort festgesetzt war, sah das Gericht keine rechtliche Grundlage, den Bau zu stoppen.
Die am Donnerstag verkündete Entscheidung bedeutet, dass das Projekt nun ohne Verzögerung umgesetzt werden kann.
Mit der Abweisung des Eilantrags kann der geplante Windpark wie vorgesehen gebaut werden. Das Urteil des Gerichts sichert den Bau der sechs Anlagen in der ausgewiesenen Zone bei Meschede. Der Flugbetrieb des Vereins bleibt unter den festgelegten Windbedingungen unbeeinträchtigt.






