19 March 2026, 16:11

Windkraft siegt über Drachenflieger: Gericht weist Eilantrag ab

Zwei Menschen paragleiten über Wasser mit Rauchspuren, Bäumen, Gebäuden und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraft siegt über Drachenflieger: Gericht weist Eilantrag ab

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen ein Windkraftprojekt im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Baubeginn.

Der Verein hatte argumentiert, dass die Windkraftanlage unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen würde. Die Anlage, die etwa 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt geplant ist, würde sie unter bestimmten Bedingungen zwingen, ihre Aktivitäten einzustellen.

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Das OVG entschied jedoch, dass die Bedenken des Vereins unbegründet seien. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass das Projekt den Fortbestand des Vereins gefährde. Zudem wiesen sie darauf hin, dass der Flugbetrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde normal weitergeführt werden könne.

In seiner Begründung bestätigte das Gericht, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Dies erfolgte nach der Übertragung der Projektrechte für mehrere Windenergiestandorte in der Region von ENOVA Value an die VERBUND Green Power Deutschland GmbH im November 2025. Wie viele Anlagen in der Nähe des Vereins entstehen sollen, bleibt unklar, da die Details der weiteren Entwicklung noch geprüft werden.

Mit der Abweisung der Klage kann das Windkraftprojekt nun umgesetzt werden. Der Verein muss sich an die neuen Auflagen anpassen, während das Urteil die Planungsverfahren bestätigt. Weitere Rechtsmittel sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten.

Quelle