Warken plant Praxisgebühr – doch ohne neue Hürden für Patient:innen

Warken plant Praxisgebühr – doch ohne neue Hürden für Patient:innen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Reformvorschläge für das deutsche Gesundheitssystem vorgelegt, um die Belastung der Versorgung zu verringern. Eine der diskutierten Ideen ist die Einführung einer Praxisgebühr für Arztbesuche – allerdings betont sie, dass mögliche Änderungen keine ungerechten Hürden für Patientinnen und Patienten schaffen dürften. Zu den Plänen gehören auch Anreize, um die Inanspruchnahme von Hausärzten zu fördern.
Die Ministerin hatte das Modell einer solchen Gebühr bereits Anfang 2025 im Rahmen umfassender Gesundheitsreformen ins Spiel gebracht. Ein zentrales Ziel ist es, lange Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen, indem mehr Patientinnen und Patienten in die hausärztliche Versorgung gelenkt werden. Warken stellte klar, dass sie keine pauschale Gebühr für jeden Besuch erheben wolle, da dies Menschen davon abhalten könnte, notwendige Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Die geplanten Reformen würden einen Wandel im Zugang zur medizinischen Versorgung in Deutschland bedeuten. Sollten die Praxisgebühr oder ein Bonussystem eingeführt werden, könnte dies die Art und Weise verändern, wie Menschen Termine vereinbaren und mit Ärztinnen und Ärzten interagieren. Die genauen Ausgestaltungen – einschließlich der zeitlichen Umsetzung – hängen von weiteren Beratungen sowie der Aktualisierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Jahr 2026 ab.

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Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen von Kommunen in NRW durch das Kommunalprüfamt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) wurden die Prüfergebnisse und die analysierte finanzielle Situation dem Stadtrat von Mönchengladbach präsentiert.











