Verbraucherzentrale klagt gegen Eurowings wegen strenger Handgepäckregeln

Verbraucherzentrale klagt gegen Eurowings wegen strenger Handgepäckregeln
Streit um Handgepäck: Verbraucherzentrale verklagt Eurowings
Kurzmeldung: Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen Eurowings eingereicht. Die Regelung für Handgepäck im Basistarif sei verbraucherfeindlich.
Artikeltext: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft Eurowings wegen deren Handgepäckregelung eingeleitet. Die Verbraucherschützer werfen der Airline vor, dass der Basistarif Passagiere unangemessen auf ein einziges kleines Handgepäckstück beschränkt. Eurowings betont hingegen, dass die eigenen Bestimmungen mit deutschen und EU-weiten Vorschriften im Einklang stünden.
Gegenstand der Klage ist der Basistarif von Eurowings, der Reisenden lediglich ein kleines Gepäckstück mit maximal 40 x 30 x 25 Zentimetern erlaubt. Die Verbraucherzentrale hält diese Praxis für irreführend und fordert ein Verbot in der aktuellen Form. Zudem soll die Airline den Tarif nicht länger bewerben dürfen, solange er kein standardmäßiges Kabinengepäckstück einschließt.
Das Urteil in diesem Verfahren könnte weitreichende Folgen haben: Es könnte beeinflussen, wie Eurowings und andere Fluggesellschaften ihre Tarife und Gepäckbestimmungen gestalten. Falls das Gericht der Verbraucherzentrale recht gibt, müsste der Basistarif möglicherweise angepasst werden. Bis dahin verteidigt die Airline ihr aktuelles System als rechtmäßig.

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