Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Missbrauchsvorwürfe bei Geschlechtsänderungen

Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Missbrauchsvorwürfe bei Geschlechtsänderungen
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz erleichtert Änderung des Geschlechtseintrags – doch es gibt Bedenken wegen Missbrauchs
Seit dem 1. November 2024 ist das deutsche Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtert. Zwar gestaltet sich das Verfahren nun einfacher, doch es mehren sich Sorgen vor möglichen Missbräuchen. Behörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben bereits entsprechende Fälle bestätigt. Besonders Aufsehen erregte der Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließ.
Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 2024 insgesamt 1.916 Änderungen des Geschlechtseintrags registriert – davon 858 von weiblich zu männlich und 645 von männlich zu weiblich. Das vereinfachte Verfahren, das lediglich eine eidesstattliche Versicherung beim Standesamt erfordert, wird zwar für seine Unkompliziertheit gelobt, doch es gibt Kritik am Verzicht auf psychologische Gutachten oder gerichtliche Genehmigungen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes häufen sich Vorwürfe wegen Missbrauchs. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fordern Nachbesserungen, um solche Fälle zu verhindern. Aktuell müssen Minderjährige ab 14 Jahren die Zustimmung der Eltern oder eines Vormunds vorlegen, während Änderungen für Kinder unter 14 von den gesetzlichen Vertretern beantragt werden müssen. Trotz dieser Regelungen gibt es bisher keine öffentlichen Unterlagen über Strafverfolgungen durch zentrale Behörden in Missbrauchsfällen.
Die Bundesregierung hat zugesagt, das Selbstbestimmungsgesetz bis Ende Juli nächsten Jahres zu überprüfen. Zwar hat das Gesetz die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtert, doch es birgt auch Risiken für Missbrauch. Die anstehende Prüfung soll diese Bedenken ausräumen und die Integrität des Gesetzes sichern.

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