Selbstbestimmungsgesetz in Essen: Hunderte ändern Namen und Geschlechtseintrag

Selbstbestimmungsgesetz in Essen: Hunderte ändern Namen und Geschlechtseintrag
Das Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung, oft auch als Selbstbestimmungsgesetz oder Self-ID-Gesetz bezeichnet, trat am 1. November 2024 in Kraft. Es ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine formelle Erklärung rechtlich zu ändern. Seit seiner Einführung hat das Standesamt Essen Hunderte solcher Anträge bearbeitet. Nach einem anfänglichen Ansturm hat sich die Nachfrage mittlerweile auf einem gleichmäßigen Niveau eingependelt.
Nach dem neuen Gesetz können Einwohner:innen ihren rechtlichen Geschlechtseintrag – mit den Optionen weiblich, männlich, divers oder kein Eintrag – durch eine notariell beglaubigte Erklärung anpassen. Zudem müssen sie einen Vornamen (oder mehrere Vornamen) wählen, der zu ihrer gewählten Geschlechtsangabe passt. Der Prozess beginnt mit der Anmeldung der Absicht beim Standesamt, gefolgt von einer verpflichtenden Wartefrist von drei Monaten, bevor die endgültige Erklärung persönlich abgegeben wird.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Anerkennung des rechtlichen Geschlechts in Essen deutlich vereinfacht. Mit bereits 281 vorgenommenen Änderungen und weiteren ausstehenden Anträgen läuft das System nun mit gleichbleibendem Tempo. Die gesetzlichen Vorgaben – darunter die Wartezeit sowie die einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen – bleiben bestehen, um den Prozess zu regulieren.

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