Schwere Arbeitsrechtsverstöße in Gladbeck: Illegale Beschäftigung und hohe Bußgelder drohen

Schwere Arbeitsrechtsverstöße in Gladbeck: Illegale Beschäftigung und hohe Bußgelder drohen
Zollamt Dortmund und Ausländerbehörde Gladbeck entdecken schwerwiegende Verstöße gegen Arbeitsrecht auf Bei einer Kontrolle zur Verlegung von Glasfaserkabeln in Gladbeck haben das Dortmunder Zollamt und die Ausländerbehörde Gladbeck kürzlich gravierende Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufgedeckt. Die Aktion führte zu Strafverfahren und Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro.
Am 22. Oktober 2025 stellten die Behörden fünf ausländische Arbeiter fest – vier usbekische und einen turkmenischen Staatsbürger –, die weder über gültige deutsche Visa noch über Aufenthaltstitel verfügten, die eine Beschäftigung erlauben. Sie wurden vorläufig wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenommen.
Der Arbeitgeber, ein polnisches Unternehmen, wird wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie das Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) ermittelt. Bei solchen Verstößen können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Einer der usbekischen Arbeiter war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts auffällig geworden.
Wie sich herausstellte, stammten die beteiligten Arbeitgeber aus der Bau- und Telekommunikationsbranche. Bußgelder ab 200 Euro nach diesen Gesetzen werden im Gewerbezentralregister eingetragen. Unternehmen, die wegen Verstößen gegen das MiLoG oder AEntG mit mindestens 2.500 Euro bestraft werden, können vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Durchsetzung des Arbeitsrechts, um die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Ermittlungen gegen den polnischen Arbeitgeber und die beteiligten Firmen laufen weiterhin.

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