Polizeigewerkschaft scheitert mit Klage gegen unabhängigen Polizeibeauftragten

Polizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Polizeigewerkschaft scheitert mit Klage gegen unabhängigen Polizeibeauftragten
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten im Land abgewiesen. Mit dem Urteil wird der Gewerkschaft der Weg für eine weitere rechtliche Verfolgung des Falls versperrt – das Gericht begründete dies damit, dass ihr von vornherein die notwendige Klagebefugnis gefehlt habe.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wies die Beschwerde gegen den Beschluss des Landtags zur Einrichtung der unabhängigen Polizeikontrollbehörde, des sogenannten Polizeibeauftragten, zurück. Nach Auffassung des Gerichts war die DPolG nicht berechtigt, die Klage einzureichen, da sie selbst nicht unmittelbar von der Gesetzesänderung betroffen sei – allenfalls einzelne Mitglieder könnten hierfür Anlass haben.
Die Ablehnung bestätigt, dass der unabhängige Polizeibeauftragte wie geplant seine Arbeit aufnehmen wird. Die Kontrollinstanz behält damit die Befugnis, polizeiliches Handeln unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen zu überprüfen. Zudem stellt das Urteil klar, dass Gewerkschaften Gesetze nicht stellvertretend für ihre Mitglieder anfechten können, es sei denn, sie weisen einen direkten Betroffenheitsnachweis vor.

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