Richter in NRW können länger arbeiten - NRW plant höhere Altersgrenze für Richter bis 69 Jahre
Nordrhein-Westfalen will Altersgrenze für Richter anheben
Nordrhein-Westfalen plant eine Reform der Regelungen zur Pensionierung von Richtern. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass sie künftig bis zum 69. Lebensjahr im Amt bleiben dürfen – statt wie bisher bis 67. Mit der Änderung soll erfahrenes Personal länger im Justizsystem gehalten und dessen Fachwissen besser genutzt werden.
Aktuell müssen Richter in NRW mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Das unterscheidet das Land von anderen Bundesländern, wo seit den 2010er-Jahren freiwillige Verlängerungen möglich sind. Bis 2026 werden alle 16 Bundesländer Richtern erlauben, über die reguläre Altersgrenze hinaus zu arbeiten – in einigen, wie Bayern, sind sogar Verlängerungen von bis zu zehn Jahren möglich.
Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf für eine zweijährige Verlängerung in NRW verabschiedet. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt den Vorstoß und argumentiert, dies gebe dem Justizsystem mehr Flexibilität. Der Entwurf soll in Kürze im Landtag eingebracht und beraten werden.
Bei einer Verabschiedung könnten Richter in Nordrhein-Westfalen künftig selbst entscheiden, bis zum 69. Lebensjahr im Amt zu bleiben. Damit würde das Land sich den meisten anderen Bundesländern angleichen, in denen ähnliche Regelungen bereits gelten.
Die geplante Reform markiert einen Wandel in der Personalpolitik der NRW-Justiz. Richter, die kurz vor der Pensionierung stehen, könnten so Lücken in den Gerichten schließen. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag, der den Entwurf in den kommenden Monaten prüfen wird.






