Neuer Cum-Ex-Prozess: 40 Millionen Euro von Ex-Warburg-Chef Olearius gefordert
Tobias ZimmermannCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher Straftaten des Bankers Olearius - Neuer Cum-Ex-Prozess: 40 Millionen Euro von Ex-Warburg-Chef Olearius gefordert
Ein neuer Rechtsstreit um mutmaßliche illegale Gewinne in Höhe von 40 Millionen Euro im langjährigen Cum-Ex-Skandal Deutschlands hat begonnen. Das Landgericht Bonn muss nun den Einziehungsfall gegen Christian Olearius, den ehemaligen Chef der Hamburger M.M. Warburg Bank, erneut prüfen. Dies folgt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das die frühere Entscheidung des Gerichts in dieser Sache aufhob.
Christian Olearius war über viele Jahre geschäftsführender Gesellschafter von M.M. Warburg & Co. KG. Zwischen 2001 und 2011 genehmigte und überwachte er Dividendenstripping-Geschäfte, durch die illegale Steuererstattungen in Höhe von über 200 Millionen Euro generiert wurden. Ein Gericht urteilte 2022, dass er persönlich für 47,3 Millionen Euro – einschließlich Strafen – haften muss.
Der Cum-Ex-Skandal bleibt einer der größten Steuerbetrugsfälle der deutschen Geschichte und kostete den Staat Milliarden. Obwohl gegen Olearius wegen schwerer Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wurde es aufgrund seines Gesundheitszustands endgültig eingestellt. Seine Schuld an dem Skandal wurde nie gerichtlich geklärt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt nun die Einziehung von 40 Millionen Euro von Olearius mit der Begründung, dass diese Gelder aus illegalen Gewinnen stammen. Die anstehende Verhandlung wird entscheiden, ob das Geld beschlagnahmt werden kann. Olearius selbst muss nicht an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Entscheidung des Landgerichts Bonn wird darüber bestimmen, ob die 40 Millionen Euro von Olearius eingezogen werden. Der Fall markiert ein weiteres Kapitel in den Bemühungen Deutschlands, die im Cum-Ex-Skandal verlorenen Gelder zurückzuholen. Weitere strafrechtliche Schritte gegen Olearius sind aufgrund seiner gesundheitlichen Verfahrensunfähigkeit nicht zu erwarten.






