Münsterer Gericht erlaubt umstrittene Israel-Äußerungen – und schafft Rechtsunsicherheit

Münsterer Gericht erlaubt umstrittene Israel-Äußerungen – und schafft Rechtsunsicherheit
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Aberkennung des Existenzrechts Israels bei öffentlichen Versammlungen nicht pauschal verboten werden darf. Das Urteil stammte am Freitag vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Gleichzeitig sorgen widersprüchliche Urteile zu bestimmten pro-palästinensischen Parolen für Rechtsunsicherheit – bis höhere Instanzen Klarheit schaffen.
Das OVG Münster urteilte, dass die bloße Ablehnung von Israels Existenzrecht nicht gegen das Gesetz verstoße. Die Richter argumentierten, die Meinungsfreiheit schütze auch kontroverse Äußerungen dieser Art. Zudem sei für einen 'unvoreingenommenen Beobachter' nicht eindeutig erkennbar, ob der Spruch 'Yalla, yalla, Intifada' gewaltsamen oder gewaltfreien Widerstand meine.
Die Entscheidung des OVG Münster setzt damit einen Präzedenzfall für die Grenzen der Meinungsfreiheit in Bezug auf Israel. Untere Instanzen hatten zu ähnlichen Parolen unterschiedliche Urteile gefällt, sodass die endgültige rechtliche Bewertung nun höheren Gerichten obliegt. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen freier Rede und Einschränkungen für als aufhetzend eingestufte Äußerungen.

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