Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Nordrhein-Westfalens höchstes Verwaltungsgericht hat Klagen gegen die Räumung von Lützerath abgewiesen, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster entschied am 23. Dezember 2025, dass die Beschwerden unzulässig seien, da das Versammlungsrecht der Protestierenden nicht verletzt worden sei. Das Urteil folgt auf jahrelangen Widerstand gegen den fossilen Abbaus in der Region.
Lützerath war lange ein zentraler Kristallisationspunkt für Klimaschützer:innen, die sich gegen die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II stellten. Die Räumungen begannen Anfang 2023 und führten zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstrant:innen und der Polizei. Das Gericht bestätigte nun, dass Protestierende zwar von RWE-Privatgelände ferngehalten wurden, sich aber weiterhin auf angrenzendem öffentlichen Grund versammeln dürfen.
Die Richter:innen stellten fest, dass die Behörden klar ausgewiesene alternative Protestzonen in der Nähe eingerichtet hatten. RWE hatte die Grenzen des Tagebaus als Sperrzone markiert, und die allgemeine Anordnung machte deutlich, dass das Gelände nicht mehr für Versammlungen zur Verfügung stehe. Da die Kläger:innen ihr Demonstrationsrecht an anderen Orten uneingeschränkt ausüben könnten, sah das Gericht kein berechtigtes rechtliches Interesse an einer Anfechtung der Räumung.
Mit dem Urteil endet der Rechtsstreit um die Räumung Lützeraths; die polizeiliche Durchsetzung des Betretungsverbots für RWE-Gelände bleibt damit rechtmäßig. Zwar bleibt das Recht auf Protest in benachbarten Bereichen bestehen, doch das Gericht bestätigte, dass keine Verletzung der Versammlungsfreiheit vorlag. Der Fall markiert das Ende eines langjährigen Konflikts um die symbolträchtige Rolle des Dorfes in der Klimabewegung.

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