Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots

Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots
Ein Rechtsstreit zwischen einem leitenden Gynäkologen und einem katholischen Krankenhaus wegen Abtreibungsbeschränkungen geht in die nächste Runde. Das Landesarbeitsgericht Hamm wird am 5. Februar eine mündliche Verhandlung abhalten, um den Fall von Joachim Volz zu prüfen, der gegen das strikte Abtreibungsverbot des Krankenhauses klagt.
Der Konflikt begann, als der Krankenhausbetreiber Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus eine Richtlinie einführte, die Abbrüche nur in seltenen Ausnahmefällen zulässt – etwa wenn das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren akut gefährdet ist. Volz, der Chefarzt der Gynäkologie, hatte zuvor medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus Lippstadt durchgeführt. Die neue Regelung verbietet ihm zudem, in seiner Privatpraxis Abtreibungen vorzunehmen, mit Ausnahme eng definierter Sonderfälle.
Die anstehende Verhandlung am 5. Februar wird entscheiden, ob das Verbot Bestand hat oder ob Volz mit seiner Klage erfolgreich ist. Das Urteil wird nicht nur Auswirkungen auf die Arbeit des Gynäkologen haben, sondern auch die allgemeine Debatte über den Zugang zu Abtreibungen in konfessionell gebundenen Krankenhäusern prägen.

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