17 March 2026, 14:08

Gericht stoppt Verlegung der Höxter-Studiengänge – Campus bleibt erhalten

Ein vergilbtes rechtliches Dokument mit der Überschrift "Vorschläge für die Gründung einer Akademie in George Town, Patowack-River, Maryland."

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der Höxter-Studiengänge – Campus bleibt erhalten

Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, Studiengänge vom Höxter-Campus der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (HOXL) zu verlegen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine vollständige Schließung des Standorts die rechtlichen Befugnisse der Hochschule überschreiten würde. Die Entscheidung fällt nach einem Streit über die Zukunft des Campus, der nach Landesrecht unter besonderem Schutz steht.

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Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) hatte angekündigt, bis Februar 2026 Studienangebote von Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Zudem sollte der Standort langfristig zu einem Gemeinwohl-Campus Höxter umgestaltet werden. Das Gericht befand jedoch, dass die vollständige Einstellung der Lehrtätigkeit in Höxter rechtswidrig sei.

In der Begründung hieß es, der Standort Höxter dürfe nicht komplett geschlossen werden, da er im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen ausdrücklich aufgeführt sei. Die Landesregierung hatte sich zuvor eingeschaltet und eine verbindliche Nutzungskonzeption für den Campus gefordert. Das Gericht bestätigte diesen Schritt als rechtmäßig – insbesondere mit Blick auf die gesamte Hochschullandschaft in der Region.

Die TH OWL hatte mit einer Bündelung der Standorte argumentiert, doch das Gericht urteilte, dass die Verlegung ganzer Studiengänge nicht in den Ermessensspielraum der Hochschule falle. Die Entscheidung verhindert damit die geplante Verlegung und verpflichtet die Hochschule, den Lehrbetrieb in Höxter aufrechtzuerhalten.

Das Urteil bedeutet, dass die Hochschule Ostwestfalen-Lippe ihre Studiengänge in Höxter weiter anbieten muss. Die Forderung der Landesregierung nach einem klaren Nutzungskonzept hat nun rechtliche Bindungskraft. Die Hochschule muss ihre Strategie anpassen und dabei die hochschulrechtlichen Vorgaben einhalten.

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