Gericht kippt Grundsteuer für Gartengrundstück – Hausbesitzer gewinnen nach jahrelangem Streit

Gericht kippt Grundsteuer für Gartengrundstück – Hausbesitzer gewinnen nach jahrelangem Streit
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist es nicht: Gericht gibt Steueramt Kontra
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
Ein langjähriger Steuerstreit in Gerstungen ist mit einem Urteil zugunsten ortsansässiger Hausbesitzer beendet worden. Im Mittelpunkt des Konflikts stand ein Gartengrundstück, das das Finanzamt als baureifes Land eingestuft und damit höhere Grundsteuerforderungen begründet hatte. Das Düsseldorfer Finanzgericht hat die Bewertung des Steueramts nun für rechtswidrig erklärt und eine Neubewertung zu einem deutlich niedrigeren Satz angeordnet.
Der Streit begann, als das Finanzamt das angrenzende Gartengrundstück der Hausbesitzer als baureifes Land in einem Randgebiet klassifizierte. Diese Einstufung führte zu einem deutlich höheren Bodenrichtwert – und damit zu einer höheren Grundsteuerlast. Die Hausbesitzer argumentierten, das Grundstück sei nicht für eine Bebauung vorgesehen, sondern werde zur Haltung von Hühnern und als ökologische Grünfläche genutzt.
Die Entscheidung entlastet die Hausbesitzer steuerlich und bestätigt, dass das Grundstück als landwirtschaftliche oder ökologische Fläche und nicht als Bauland zu behandeln ist. Das Finanzamt muss die Bewertung nun anhand des vom Gericht festgelegten niedrigeren Satzes neu berechnen. Das Urteil könnte auch ähnliche Streitfälle zur Grundstücksklassifizierung in der Region beeinflussen.

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