01 May 2026, 12:09

EU führt "Ja-heißt-Ja"-Standard ein: Revolution im Schutz vor sexualisierter Gewalt

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Gender-Equalitätsindex zeigt, mit einer Textübersicht links daneben.

EU führt "Ja-heißt-Ja"-Standard ein: Revolution im Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Europäische Kommission hat eine richtungsweisende Resolution verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Der neue "Ja-heißt-Ja"-Standard verlagert den Fokus auf die ausdrückliche Zustimmung und macht deutlicher, wann eine Handlung nicht einvernehmlich ist. Dieser Schritt folgt jahrelangen Debatten und baut auf früheren Rechtsreformen in ganz Europa auf.

Die Entscheidung der EU wurde maßgeblich durch den viel beachteten Fall Gisèle Pelidot vorangetrieben, der Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Nach den neuen Regeln gilt Schweigen oder passives Verhalten nicht mehr als Zustimmung – nur eine klare, begeisterte Einwilligung zählt. Damit löst der Standard das ältere "Nein-heißt-Nein"-Modell ab, das 2016 in Deutschland eingeführt wurde und von Opfern verlangte, sich aktiv zu widersetzen.

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In der Resolution heißt es, dass Täter sich nicht auf Unwissenheit berufen können, wenn ein Opfer nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Selbst subtile Anzeichen wie mangelnde Begeisterung oder nonverbale Ablehnung gelten nun als fehlende Zustimmung. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien und Frankreich, haben bereits ähnliche Standards übernommen, während andere wie Italien und Dänemark ihre Gesetze überprüfen.

Anders als beim bisherigen Ansatz beseitigt "Ja-heißt-Ja" Zweifel, indem es eine aktive Zustimmung verlangt. Sexuelle Handlungen ohne klare Einwilligung sind strafbar – selbst wenn kein körperlicher Widerstand geleistet wurde. Die EU erhofft sich dadurch einen einheitlichen Rechtsrahmen in allen Mitgliedstaaten.

Die Resolution markiert einen bedeutenden Schritt zur Vereinheitlichung der Zustimmungsgesetze in Europa. Länder, die das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip übernehmen, werden künftig fehlende ausdrückliche Zustimmung als klare Ablehnung werten. Rechtsexperten erwarten, dass dies Schlupflöcher verringert und den Schutz für Überlebende sexualisierter Gewalt verbessert.

Quelle