Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Jana HerrmannElektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll die Arzneimittelsicherheit verbessern, steht aber weiterhin vor technischen Herausforderungen. Die Patienten behalten die Kontrolle darüber, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf.
In der ePA werden alle E-Rezepte und Abgaben in einer elektronischen Medikationsliste dokumentiert. Diese automatische Erfassung hilft, Fehler zu reduzieren und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu vermeiden. Patienten können über die App ihrer Krankenkasse oder ihren Versicherer den Zugriff für bestimmte Einrichtungen sperren.
Ab dem nächsten Jahr tragen Apotheken zusätzliche Angaben in die Medikationsliste ein, darunter rezeptfreie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Mit der Gesundheitskarte können sie zudem drei Tage lang die Medikamentenhistorie eines Patienten einsehen.
Dortmunder Apotheken vor Ort befürworten die Umstellung. Sie sind überzeugt, dass sie die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten sicherer macht. Allerdings weist das zugrundeliegende Telematiksystem für ePA und E-Rezepte noch Fehler auf. Behörden räumen ein, dass bis zum Stichtag 2025 noch Nachbesserungen nötig sind.
Die Apotheken betonen, dass sie alle Daten vertraulich behandeln. Ihr einziges Ziel sei es, die Informationen zu nutzen, um die Gesundheit und Versorgungsqualität der Patienten zu verbessern.
Trotz anhaltender technischer Probleme wird die ePA in 15 Monaten verpflichtend. Während die Patienten selbst ihre Zugriffsrechte verwalten, erhalten Apotheken mehr Möglichkeiten, die Medikationsdaten zu aktualisieren. Der Erfolg des Systems hängt davon ab, die bestehenden Mängel zu beheben und einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern zu gewährleisten.






