Dinslaken ändert Schulbuslinie DIN 1 – nur noch förderberechtigte Kinder dürfen einsteigen

Dinslaken ändert Schulbuslinie DIN 1 – nur noch förderberechtigte Kinder dürfen einsteigen
Dinslaken passt Schulbuslinie DIN 1 für die Hagenschule an Landesvorgaben an
Ab dem Schuljahr 2025/26 wird die Buslinie DIN 1 für die Hagenschule in Dinslaken nur noch Haltestellen anfahren, die von förderberechtigten Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Änderung erfolgt aufgrund der geltenden Transportbestimmungen des Landes. Bei einer Informationsveranstaltung am 18. November erläuterten Verantwortliche den Eltern die rechtlichen Gründe für die Umstellung.
Hintergrund ist die Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalens, die die Förderung von Schultransporten für Grundschulkinder einschränkt. Anspruch auf kostenlose Beförderung haben in der Regel nur Kinder, deren Wohnort mehr als zwei Kilometer von der nächstgelegenen Schule entfernt liegt. Ausnahmen gelten, wenn der Schulweg als gefährlich oder unzumutbar eingestuft wird.
Mit einem Beschluss vom 29. Juni 2021 hatte der Stadtrat eine vorübergehende Sonderregelung beendet, die bisher einen erweiterten Zugang zum Busdienst ermöglichte. Die Stadt lehnte zudem Vorschläge für kostenpflichtige Tickets ab – unter Verweis auf rechtliche, finanzielle und fairnessbezogene Bedenken.
Bei der Veranstaltung am 18. November äußerten Eltern Sorgen über einen Anstieg des sogenannten "Eltertaxis" und mögliche Risiken für die Verkehrssicherheit. Die Verwaltung ging darauf ein und präsentierte Ergebnisse einer Wegeprüfung. Bürgermeister Simon Panke betonte, man sei offen für kleinere Anpassungen, sofern sinnvolle Rückmeldungen eingingen.
In Kürze soll eine Bedarfsanalyse für die Hagenschule durchgeführt werden. Anschließend werden Berechtigungskarten eingeführt, um ein transparentes und gerechtes Transportsystem zu gewährleisten.
Die neue Regelung tritt zum Schuljahr 2025/26 in Kraft. Nur förderberechtigte Kinder werden dann die angepasste Linie DIN 1 nutzen können. Die Stadt plant, die Umsetzung zu begleiten und weitere Anregungen von Eltern oder Schulpersonal zu prüfen.

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