CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Finanzierungsstopp durch Bundestag

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Finanzierungsstopp durch Bundestag
Die Arbeitnehmerorganisation der CDU in Nordrhein-Westfalen (CDA NRW) hat eine gründliche Prüfung der rechtlichen Grundlagen für ein Verbot der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD) gefordert. Die in Kamen beschlossene Resolution zielt darauf ab, einen rechtlich fundierten Beitrag zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands zu leisten.
Die CDA NRW hat Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 des Grundgesetzes zu prüfen. Den Anstoß für die Überprüfung der rechtlichen Grundlagen eines Verbotsverfahrens gegen die AfD muss eine dieser drei Institutionen geben, da nur sie ein solches Verfahren anregen können. Die CDA NRW verlangt eine umfassende Prüfung, die den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Bundesregierung soll dem Bundestag und Bundesrat einen Bericht vorlegen, der die rechtliche Bewertung, die vorliegenden Beweise und mögliche nächste Schritte im Hinblick auf den Ausschluss der AfD von der öffentlichen Parteienfinanzierung darlegt.
Mit der in Kamen verabschiedeten Resolution strebt die CDA NRW eine rechtssichere Prüfung an, ob die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Die von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitete Überprüfung soll sicherstellen, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands geschützt wird. Von der Bundesregierung wird erwartet, einen detaillierten Bericht über die rechtliche Einschätzung und mögliche weitere Maßnahmen vorzulegen.

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