Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland

Entscheidung: In der Regel muss die Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
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Vorspann: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Ein in Deutschland lebender Syrer, der seit 2014 im Land ist, wurde die Staatsbürgerschaft verweigert, nachdem er sich weigerte, einen syrischen Pass für die Identitätsprüfung zu beschaffen. Der Fall gelangte bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das entschied, dass Pässe weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsbestätigung bei Einbürgerungen bleiben. Die Entscheidung hob ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf, das zunächst die Klage des Antragstellers unterstützt hatte.
Der Mann hatte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, wurde jedoch von den Behörden in Mettmann, Nordrhein-Westfalen, abgelehnt. Die Ablehnung begründeten sie damit, dass er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen – ein Dokument, das sie für die Überprüfung seiner Identität verlangten. Nach deutschem Recht müssen Einbürgerungsbewerber ihre Identität nachweisen, in der Regel durch einen Pass oder einen gleichwertigen amtlichen Lichtbildausweis.
Das Urteil unterstreicht die strengen Identitätsanforderungen Deutschlands für Einbürgerungen. Antragsteller müssen nun entweder einen gültigen Pass vorlegen oder nachweisen, dass die Beschaffung eines solchen unmöglich ist, bevor alternative Dokumente in Betracht gezogen werden. Der Fall wird nach Düsseldorf zurückverwiesen, wo die Behörden die Berechtigung des Mannes unter Berücksichtigung dieser Richtlinien neu prüfen müssen.

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