Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Volksbühne Köln vs. Anwohner geht in nächste Runde
Tim PetersNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Volksbühne Köln vs. Anwohner geht in nächste Runde
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner um eine Baugenehmigung hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen – mit der Begründung, dass die ursprüngliche Entscheidung Lücken aufweise.
Ausgelöst wurde der Konflikt, als der Anwohner die Genehmigung beantragte, Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzubauen. Dagegen legte der Freie Volksbühne e. V., der das Theater betreibt, Widerspruch ein. Die Begründung: Die durch bestehende Rechte geschützten Aufführungen würden für den neuen Nachbarn zu unzumutbaren Lärmbelastungen führen.
Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zunächst dem Theater recht gegeben. Es hob die Baugenehmigung auf und begründete dies damit, dass der Lärm der Vorstellungen die zulässigen Grenzwerte überschreite. Doch das Bundesverwaltungsgericht entdeckte später Mängel in diesem Urteil.
Die Leipziger Richter urteilten, dass sich das Münsteraner Gericht zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte stützte, ohne alle relevanten Tatsachen umfassend zu prüfen. Daher wurde der Fall nun zur Neuverhandlung nach Münster zurückgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht muss den Streit nun gründlicher bewerten. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Wohnungsumbau genehmigt wird – oder ob die Theaterarbeit unter dem Schutz der bestehenden Rechtsvorschriften Vorrang hat.






