BGH erlaubt Vodafone Weitergabe von Kundendaten an die Schufa-Auskunft

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - BGH erlaubt Vodafone Weitergabe von Kundendaten an die Schufa-Auskunft
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Praxis von Vodafone bestätigt, Kundendaten zur Identitätsprüfung an die Schufa auskunft weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte versucht, diese Vorgehensweise zu stoppen, doch ihre Beschwerde wurde abgewiesen.
In den betreffenden Fällen hatten Kunden falsche Identitäten genutzt oder mehrere Mobilfunkverträge abgeschlossen, um an hochwertige Smartphones zu gelangen. Vodafone, das Betrug und finanzielle Verluste verhindern wollte, hatte bis Oktober 2023 persönliche Daten an die Schufa zur Identitätsüberprüfung übermittelt. Der BGH urteilte, dass das Interesse des Unternehmens an der Betrugsprävention diese Datenweitergabe rechtfertige.
Den Vorsitz im Verfahren führte Bettina Limperg, die seit 2014 Präsidentin des Bundesgerichtshofs ist. Unter ihrer Leitung wies das Gericht die Beschwerde zurück.
Mit dem Urteil des BGH darf Vodafone die Weitergabe von Kundendaten an die Schufa auskunft zur Identitätsprüfung fortsetzen. Das Gericht wog die Interessen der Verbraucher und des Unternehmens ab und entschied zugunsten von Vodafones Bedürfnis, Betrug vorzubeugen.

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