Betrüger lockt mit Alkohol-Eis – 3,5 Jahre Haft für Millionenbetrug
Tobias ZimmermannInvestoren mit angeblich einträglicher Eiskremschnaps-Idee getäuscht: Haftstrafe - Betrüger lockt mit Alkohol-Eis – 3,5 Jahre Haft für Millionenbetrug
Investoren mit angeblich einträglicher Alkohol-Eis-Idee getäuscht: Haftstrafe
Investoren mit angeblich einträglicher Alkohol-Eis-Idee getäuscht: Haftstrafe
Investoren mit angeblich einträglicher Alkohol-Eis-Idee getäuscht: Haftstrafe
2025-12-09T09:37:26+00:00
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Betrüger mit angeblich lukrativer Alkohol-Eis-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug
Betrüger mit angeblich lukrativer Alkohol-Eis-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug
Betrüger mit angeblich lukrativer Alkohol-Eis-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug
Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er Anleger mit einem fingierten Geschäftsmodell um über 2,5 Millionen Euro prellte. Im Mittelpunkt des Betrugs stand ein nie existierendes Unternehmen, das alkoholisiertes Speiseeis vertreiben sollte. Wie das Gericht mitteilte, hatte der Angeklagte seine Schuld bereits vor der Urteilsverkündung eingeräumt.
Die betrügerischen Machenschaften begannen im Jahr 2013, als der Mann gemeinsam mit einem bis heute namentlich nicht genannten Komplizen eine Firma gründete. Sie warben damit, ein mit Alkohol angereichertes „Borsten-Eis“ zu vertreiben – ein Produkt, das hohe Renditen verspräche. Rund 40 Anleger überließen ihnen Geld in der Annahme, es handele sich um ein seriöses Vorhaben.
Der verurteilte Betrüger muss seine Strafe in einem deutschen Gefängnis verbüßen. Für die geschädigten Investoren gibt es kaum Aussicht, ihr verlorenes Kapital zurückzuerhalten. Ob gegen den in Thailand befindlichen Komplizen weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, ließ die Staatsanwaltschaft offen.
