06 May 2026, 16:08

Zwei Niederländer mit 70.000 Euro unerklärlichen Bargelds am Flughafen erwischt

Alte deutsche 100-Pfennig-Banknote mit Porträt eines Mannes auf schwarzem Hintergrund.

Zwei Niederländer mit 70.000 Euro unerklärlichen Bargelds am Flughafen erwischt

Zwei arbeitslose Niederländer bei Versuch erwischt, 70.000 Euro von Deutschland in den Irak zu schmuggeln

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Am 21. April 2025 wurden zwei arbeitslose Männer aus den Niederlanden beim Versuch festgenommen, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Die 35- und 36-Jährigen hatten das Geld bei einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle an einem deutschen Flughafen nicht deklariert.

Die Entdeckung gelang, als die Bundespolizei die Gruppe – bestehend aus drei weiteren Erwachsenen und einem Kind – kontrollierte. Die Behörden beschlagnahmten den gesamten Betrag, nachdem die Männer den Ursprung des Geldes nicht erklären konnten.

Der Vorfall begann, als die beiden Männer zusammen mit drei Begleitpersonen und einem Kind von der Bundespolizei für eine Sicherheitsüberprüfung ausgewählt wurden. Die Beamten bemerkten auffälliges Verhalten und übergaben sie an die Zollbehörden zur weiteren Untersuchung.

Bei der Bargeldkontrolle fanden die Beamten 50.000 Euro in einer Umhängetasche des 36-Jährigen. Der 35-Jährige trug weitere 20.000 Euro in einer anderen Tasche bei sich. Auf Nachfrage konnten beide keine plausible Erklärung für die Herkunft des Geldes oder den Grund für die Aufteilung liefern.

Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden. Zwar gibt es keine Obergrenze für mitgeführtes Bargeld, doch die Nichtdeklaration solcher Summen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Regelung soll illegale grenzüberschreitende Geldbewegungen, darunter Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, verhindern.

Die Zollbehörden leiteten gegen beide Männer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Ihnen drohen Vorwürfe wegen unterlassener Deklaration des Bargelds, zudem wird wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermittelt. Die 70.000 Euro wurden von den Zollbeamten beschlagnahmt.

Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Bargeldmeldepflicht an deutschen Grenzen. Reisende, die große Summen ohne entsprechende Unterlagen mitführen, riskieren rechtliche Konsequenzen – selbst wenn keine kriminelle Absicht nachgewiesen wird.

Quelle