Zoll findet verbotenes Wärmebildzielgerät in rumänischem Transporter auf der A44
Tim PetersZoll findet verbotenes Wärmebildzielgerät in rumänischem Transporter auf der A44
Zollbeamte haben auf der Autobahn A44 bei einer Routinekontrolle ein Wärmebildzielgerät für Gewehre sichergestellt. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, war zwischen nicht deklarierten Waren in einem in Rumänien zugelassenen Transporter versteckt. Gegen zwei Männer aus Rumänien werden nun strafrechtliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Waffengesetz geführt.
Die Entdeckung erfolgte, als die Beamten einen Lieferwagen stoppten, der Waren aus dem Vereinigten Königreich nach Rumänien transportierte. Im Inneren fanden sie ein Paket mit dem Wärmebildzielgerät, das über eine integrierte Montageschiene zur Befestigung an einer Schusswaffe verfügte. Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) sind solche Geräte ohne entsprechende Genehmigung verboten.
Der Transporter beförderte zudem einen gebrauchten BMW X6 auf einem Anhänger, dessen Wert für Zollzwecke auf 4.000 Euro geschätzt wurde. Das Fahrzeug wies einen defekten Turbolader auf. Weder das Zielgerät noch das Auto waren deklariert worden, und es konnten keine Belege für die Entrichtung der Einfuhrabgaben vorgelegt werden.
Die beiden Männer beglichen vor Ort 3.250 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben. Ein Gericht ordnete anschließend an, dass sie eine Kaution in Höhe von 4.000 Euro hinterlegen mussten, bevor sie ihre Reise fortsetzen durften. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat inzwischen weitere Ermittlungen zu dem Vorfall eingeleitet.
Das Wärmebildzielgerät bleibt als verbotenes Gut beschlagnahmt. Die Behörden prüfen, ob weitere Anklagepunkte hinzukommen. Der Fall unterstreicht die Risiken, die mit dem Transport nicht deklarierter Waren und beschränkter Geräte über Grenzen hinweg verbunden sind.
