Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Borkener Betrieben auf
Zollbeamte im Kreis Borken haben bei einer Reihe unangekündigter Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster überprüften sechs Betriebe und stießen dabei auf nicht angemeldete Beschäftigung, fehlende Genehmigungen sowie Lohnunterschreitungen.
Im Fokus der Kontrollen standen fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. In einem ersten Lokal wurde ein 68-jähriger Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen.
In einem zweiten Restaurant entdeckten die Ermittler einen Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung, zwei nicht sozialversicherungspflichtig gemeldete Beschäftigte sowie einen Arbeiter, der unter dem Mindestlohn bezahlt wurde. In einem weiteren Betrieb fehlte bei Mitarbeitern die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung, während zwei weitere Angestellte dort ohne Ausweispapiere arbeiten.
Ein Beschäftigter verweigerte die Zusammenarbeit mit den Zollbeamten, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), zeigte sich erschüttert über das Ausmaß der Verstöße. Er betonte, wie wichtig solche Kontrollen seien, um ehrliche Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen.
Die Aktion unterstreicht die anhaltenden Probleme mit illegaler Beschäftigung und Verstößen gegen Aufenthaltsbestimmungen in der Region. Gegen die betroffenen Betriebe wurden Folgeverfahren eingeleitet. Weitere Kontrollen sind im Rahmen der Bemühungen um die Einhaltung der Arbeitsgesetze geplant.






