03 May 2026, 18:10

Vier Kinder verwüsten Haus in Rüthen – 13-Jähriger mit Luftdruckpistole festgenommen

Verlassenes Gebäude mit graffiti-bedeckten Wänden und Decke, Schutt auf dem Boden, Türen und Fenster im Hintergrund und verstreute Gegenstände.

Vier Kinder verwüsten Haus in Rüthen – 13-Jähriger mit Luftdruckpistole festgenommen

Am Freitagnachmittag wurde die Polizei in Rüthen zu einem verlassenen Haus in der Lippstädter Straße gerufen. Beamte trafen kurz vor 15 Uhr ein, nachdem es Meldungen über Vandalismus und auffälliges Verhalten gegeben hatte. Im Inneren entdeckten sie vier Kinder im Alter von 11 bis 12 Jahren, die sich weigerten, das Grundstück zu verlassen.

Vor Ort zeigte sich ein erhebliches Ausmaß an Zerstörung: eingeworfene Fenster und fremdenfeindliche Graffiti, die mit Sprühdose an die Wände geschmiert worden waren. Ein 13-jähriger Junge soll die Gruppe angeführt und sie in das Gebäude gebracht haben. Er hatte eine Luftdruckpistole, Sprühfarbe und eine Sturmhaube dabei. Laut Angaben soll er sämtliche Fenster im Haus zerstört und mit der Waffe auf die Fassade geschossen haben. Die Behörden vernahmen ihn später in Anwesenheit seiner Mutter, doch er gestand die Taten nicht vollständig ein.

An den Wänden prangten beleidigende Parolen wie „Nicht gut Juden Nichterlaubt“ und „fuck room“. Die Polizei bestätigte, dass die Graffiti mit den am Tatort sichergestellten Beweisen übereinstimmten. Die Beamten bezeichneten das Ausmaß der Verwüstung und Respektlosigkeit als zutiefst beunruhigend.

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Nachdem der 13-Jährige erfahren hatte, dass die jüngeren Kinder mit der Polizei gesprochen hatten, stellte er sie zur Rede und griff sie tätlich an. Die Ermittler prüfen nun, ob die Gruppe mit einem separaten Einbruch in Verbindung steht, der sich am 14. März 2025 in einem anderen Gebäude derselben Straße ereignet hatte.

Der Fall bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen; die Polizei untersucht mögliche Zusammenhänge mit früheren Straftaten. Dem 13-jährigen Hauptverdächtigen drohen Anklagen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und des Führens einer Waffe. Zu möglichen Strafen oder weiteren Tatverdächtigen machten die Behörden bisher keine Angaben.

Quelle