Umbau der Altenberger-Dom-Straße: Beschwerde gegen Stadt gescheitert
Jana HerrmannUmbau der Altenberger-Dom-Straße: Beschwerde gegen Stadt gescheitert
Beschwerde gegen Umbau der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis abgewiesen
Gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis war Beschwerde eingelegt worden. Anwohner argumentierten, die Stadt hätte ein formelles Planfeststellungsverfahren einleiten müssen. Die zuständige Behörde bestätigte nun jedoch, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig ist.
Streitpunkt war, ob für die Umgestaltung ein vollständiges Planfeststellungsverfahren erforderlich gewesen wäre. Die Beschwerdeführer sahen dies nach Verkehrsrecht als notwendig an. Die Stadt hingegen vertrat die Auffassung, es handele sich lediglich um Instandsetzungs- und Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Infrastruktur.
Die Behörde prüfte den Fall und schloss sich der Position der Stadt an. Sie entschied, dass keine Planfeststellung nötig sei, da das Projekt keine Erweiterung der Fahrspuren für Kraftfahrzeuge vorsehe. Stattdessen liege der Fokus auf der Modernisierung der Straße, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Anpassung an aktuelle Verkehrsmanagement-Anforderungen.
Obwohl eine öffentliche Anhörung rechtlich nicht vorgeschrieben war, bot die Stadt den Anwohnern dennoch die Möglichkeit, Feedback zu geben. Die Behörde bestätigte zudem, dass die Stadt in ihrer Eigenschaft als Straßenbaulastträgerin über den notwendigen Ermessensspielraum verfügte.
Mit der Entscheidung der Behörde ist nun rechtlich geklärt, dass die Stadt den Umbau ohne Planfeststellungsverfahren umsetzen darf. Die Neugestaltung wird wie geplant voranschreiten, mit Maßnahmen zur Anpassung der Straße an heutige Standards. Den Anwohnern wurde – trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung – die Chance zur Mitwirkung eingeräumt.






