Streit um Hofeigenschaft: Gericht entscheidet über Verfahrenswert in Euro

Tobias Zimmermann
Tobias Zimmermann
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Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofes in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Beschriftung "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".Tobias Zimmermann

Streit um Hofeigenschaft: Gericht entscheidet über Verfahrenswert in Euro

Ein Antrag eines Landwirts auf Streichung der Hofeigenschaft nach der deutschen Höfeordnung hat zu einem Rechtsstreit über die Berechnung des Verfahrenswerts geführt. Der Fall gelangte vor das Oberlandesgericht, nachdem der regionale Rechnungsprüfer die ursprüngliche Bewertung von 14.000 Euro anfocht und eine deutlich höhere Summe in Euro forderte. Die nun getroffene Entscheidung des Gerichts setzt ein Präzedenz in der anhaltenden Debatte, ob der Marktwert oder das ältere Einheitswert-System herangezogen werden soll.

Der Streit begann, als das zuständige Amtsgericht den Verfahrenswert für die Löschung der Hofeigenschaft auf 14.000 Euro festsetzte. Der regionale Rechnungsprüfer widersprach und bestand darauf, dass der korrekte Betrag bei 185.400 Euro liegen solle. Dies führte zu einer Berufung, die das Oberlandesgericht zwar für zulässig erklärte, letztlich jedoch zurückwies.

Das Gericht entschied, dass der Verfahrenswert stattdessen 81.285 Euro betragen solle. Diese Summe basiert auf zehn Prozent des Marktwerts der Immobilie und berücksichtigt den geringen Verwaltungsaufwand des Verfahrens. Anders als einige jüngere Urteile anderer Oberlandesgerichte, die sich für den Einheitswert aussprachen, stützte sich das Gericht auf § 36 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und gab damit dem Marktwert den Vorzug.

In der Begründung wies das Gericht zudem darauf hin, dass in bestimmten Fällen mit dem Grundstück verbundene Verbindlichkeiten vom Marktwert in Euro abgezogen werden könnten. Dieser Ansatz steht im Kontrast zu früheren Urteilen, etwa denen des OLG München (2020) und des OLG Hamm (2022), die sich am Einheitswert-Verfahren orientiert hatten. Die Entscheidung bereichert damit die laufende juristische Diskussion darüber, wie solche Werte künftig ermittelt werden sollen.

Das Oberlandesgericht setzte den Verfahrenswert schließlich auf 81.285 Euro fest und wies sowohl die ursprüngliche Bewertung des Landwirts als auch die höhere Forderung des Prüfers in Euro zurück. Der Fall unterstreicht die rechtliche Unsicherheit bei der Aufhebung der Hofeigenschaft, da die Gerichte weiterhin zwischen Marktwert und Einheitswert schwanken. Das Urteil könnte künftige Streitfälle im Rahmen der Höfeordnung beeinflussen.

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