Stichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Tobias ZimmermannStichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl für Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach und Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – per Briefwahl oder persönlich in den Wahllokalen.
Die Unterlagen für die Briefwahl werden am Montag, dem 22. September 2025, automatisch an alle versandt, die sie bereits für die Hauptwahl am 14. September beantragt hatten. Wer seine Unterlagen nicht erhalten hat, kann dies bis Samstag, den 27. September, um 12 Uhr beim Wahlamt melden und Ersatz anfordern.
Das Wahlamt für die Direktwahl hat von Montag bis Donnerstag jeweils von 10 bis 18 Uhr und am Freitag, dem 26. September, bis 15 Uhr geöffnet. Wähler können dort mit einem gültigen Ausweisdokument persönlich Briefwahlunterlagen beantragen. Ausgefüllte Stimmzettel können bis 16 Uhr am Wahltag in den städtischen Briefwahlurnen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden.
Die Wahllokale sind am 28. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo sich das zuständige Wahllokal befindet, können Wähler auf der Website der Stadt nachschauen oder unter der Telefonnummer 02202-14-2888 beim Wahlamt erfragen. Wer für die Wahl am 14. September bereits Briefwahl beantragt hatte, bleibt im Wählerverzeichnis gesperrt und kann nicht persönlich wählen.
Das Wahlamt steht Wählerinnen und Wählern bei Fragen zur Briefwahl oder zu den Wahllokalen unterstützend zur Seite. Wichtig ist, dass die Stimmabgabe fristgerecht erfolgt, um an der Stichwahl teilnehmen zu können. Bei der Wahl werden sowohl der Oberbürgermeister als auch der Landrat für die kommende Amtszeit bestimmt.






