NRW schafft GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab
Nordrhein-Westfalen vereinbart mit der GEMA Gebührenbefreiung für gemeinnützige Veranstaltungen
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Vereinbarung mit der GEMA getroffen, um Lizenzgebühren für bestimmte nichtkommerzielle Veranstaltungen zu erlassen. Die Initiative soll ehrenamtliches Engagement und den sozialen Zusammenhalt im gesamten Bundesland stärken. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Landesregierung übernimmt die GEMA-Gebühren für Live- oder aufgeführte Musik bei Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld und in Räumlichkeiten unter 500 Quadratmetern. Ausgenommen vom Programm bleiben jedoch Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik sowie gestreamte Aufführungen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine vorherige Anmeldung der Veranstaltung über ein Online-Portal. Jede Organisation kann im Rahmen der Vereinbarung bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr beantragen. Von der Regelung profitieren voraussichtlich rund 33.500 Vereine und Organisationen im Land.
Das Programm wird mit einem Startbudget von drei Millionen Euro ausgestattet und läuft bis Ende 2027. Der CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Haug aus Solingen begrüßte die Einigung öffentlich.
Ziel der Vereinbarung ist es, die Organisation von Vereinsfesten, Jubiläen und ähnlichen gemeinnützigen Zusammenkünften zu erleichtern. Sie beseitigt eine finanzielle Hürde für viele kleine Veranstaltungen und fördert gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement. Die Landesregierung bewirbt den Schritt als gezielte Maßnahme zur Stärkung des Ehrenamts.






