NRW 2026: Elf Feiertage und clevere Brückentage für mehr Freizeit
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird 2026 elf gesetzliche Feiertage begehen – und bietet den Bürgerinnen und Bürgern damit zahlreiche Gelegenheiten für verlängerte Freizeitphasen. Mehrere wichtige Termine fallen günstig auf Wochenenden, sodass sich ohne zusätzlichen Urlaub längere freie Tage ergeben. Allerdings sind nicht alle bundesweit bekannten Feiertage im offiziellen Landeskalender verzeichnet.
Zu den Feiertagen in NRW zählen 2026 unter anderem Neujahr, der Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam sowie die Weihnachtsfeiertage. Die Konstellation der Daten ermöglicht sogenannte "Brückentage", die Beschäftigten besonders lange Wochenenden bescheren. So erstreckt sich das Pfingstwochenende vom 23. bis 25. Mai – drei freie Tage am Stück, ohne dass ein Urlaubstag genommen werden muss.
An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Großteil der Geschäfte in NRW geschlossen, mit Ausnahmen für systemrelevante Betriebe. Tankstellen, Apotheken, Bäckereien, Kioske sowie Läden in Bahnhöfen oder Flughäfen dürfen geöffnet haben. An "stillen Feiertagen" wie Karfreitag und Allerheiligen gelten zusätzlich strenge Auflagen: Öffentliche Musikdarbietungen, Tanzveranstaltungen und größere Menschenansammlungen sind dann untersagt.
Einige Feiertage, die in anderen Bundesländern begangen werden, sucht man in NRW vergeblich. Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag und der Buß- und Bettag tauchen im offiziellen Kalender nicht auf. Auch der 31. Oktober, der anderswo teilweise als Feiertag gilt, ist hier kein freier Tag. Mit elf gesetzlichen Feiertagen pro Jahr liegt NRW im Mittelfeld im Vergleich zu den anderen Bundesländern.
Der Feiertagskalender 2026 in NRW hält damit eine Mischung aus verlängerten Wochenenden und traditionellen Ruhetagen bereit. Wer seine Freizeit klug plant, kann um die zentralen Daten herum längere Auszeiten gestalten – muss dabei jedoch die Unterhaltungsbeschränkungen an bestimmten Feiertagen beachten. Die Geschäftsöffnungszeiten folgen wie gewohnt den üblichen Regeln, mit begrenzten Ausnahmen für den Notbetrieb.






