Neue Regeln für Waffenschlüssel: Was Besitzer in NRW jetzt beachten müssen
Tim PetersNeue Regeln für Waffenschlüssel: Was Besitzer in NRW jetzt beachten müssen
Die Kreispolizeibehörde Wuppertal überwacht Waffenbesitzscheine und setzt das Waffengesetz in Nordrhein-Westfalen durch. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hat die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffen- und Munitionsbehälter präzisiert. Die Entscheidung datiert vom 30. August 2023.
Das deutsche Waffengesetz regelt den privaten Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Sein Ziel ist es, den illegalen Handel und den unerlaubten Besitz zu unterbinden. Viele Tätigkeiten im Umgang mit Waffen – insbesondere mit Schusswaffen – bedürfen einer behördlichen Erlaubnis.
Die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Wuppertal bietet eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit an: Dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 12 bis 15 Uhr. Persönliche Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglich.
Antragsformulare für Waffenbesitzscheine stehen im Downloadbereich der Website der Kreispolizeibehörde Wuppertal zur Verfügung. Dort kann auch ein Flyer des Bundesinnenministeriums (BMI) zu den Meldepflichten bei privaten Waffenumsätzen in Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Weitere Informationen bietet die Landeswebsite der Polizei NRW mit einem Bereich zu häufig gestellten Fragen zum Waffengesetz.
Anträge und Unterlagen sind an die Polizei Wuppertal, ZA 1.2 – Waffenrecht, Postfach 201453, 42285 Wuppertal zu richten.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW schafft Klarheit über die Sicherheitsanforderungen bei der Aufbewahrung waffenbezogener Schlüssel. Die Kreispolizeibehörde Wuppertal bleibt für die Erteilung von Erlaubnissen und die Einhaltung der Vorschriften zuständig. Bürger können Formulare und Informationen online abrufen oder sich während der angegebenen Sprechzeiten an die Behörde wenden.






