02 February 2026, 18:11

Mohamedou Ould Slahi darf nach 22 Jahren wieder nach Deutschland einreisen

Ein altes Buch mit dem Titel 'Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791' mit einem Stempel, der darauf hinweist, dass es die erste Auflage ist, mit handgeschriebenem Text auf seinen Seiten.

Gericht hebt Einreiseverbot für Mann aus 'The Mauritanian' auf - Mohamedou Ould Slahi darf nach 22 Jahren wieder nach Deutschland einreisen

Mohamedou Ould Slahi, einst in Guantánamo inhaftiert, hat nach jahrzehntelangem Einreiseverbot das Recht erhalten, nach Deutschland zurückzukehren. Ein Gericht in Münster hob das Einreiseverbot auf und begründete die Entscheidung maßgeblich mit seiner niederländischen und damit verbundenen EU-Staatsbürgerschaft. Das Urteil markiert eine bedeutende Wende in seinem juristischen Status nach Jahren der Beschränkungen.

Slahis Probleme mit den deutschen Behörden begannen im Jahr 2000, als er nach einer Verurteilung wegen Sozialbetrugs das Land verlassen musste. Zwei Jahre später wurde er in Guantánamo inhaftiert, wo er bis 2016 festgehalten wurde. Seine Memoiren Tagebuch aus Guantánamo dienten später als Vorlage für den 2021 erschienenen Film Der Mauretanier, der in den Kinos lief und auch im deutschen Fernsehen ausgestrahlt wurde.

Im Februar 2026 entschied das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen, dass das langjährige Einreiseverbot rechtswidrig sei. Der 18. Senat in Münster argumentierte, dass Slahis Erwerb der niederländischen und damit der EU-Staatsbürgerschaft Bedenken hinsichtlich möglicher Terrorgefahren in diesem Fall gegenstandslos mache. Allerdings ist das Urteil noch nicht endgültig, da eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich bleibt – angesichts der übergeordneten rechtlichen Bedeutung des Falls.

Seit seiner Freilassung arbeitet Slahi als Schriftsteller und reiste für seine Projekte durch Europa. Zudem war er an der Organisation von Festivals und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligt, wobei konkrete Details zu seinen Beiträgen begrenzt sind. Trotz seiner Reisen pflegt er weiterhin familiäre Bindungen in die rheinische Region Nordrhein-Westfalens.

Die Gerichtsentscheidung hebt ein über zwei Jahrzehnte bestehendes Einreiseverbot auf. Slahis EU-Staatsbürgerschaft spielte dabei eine zentrale Rolle und räumte frühere Sicherheitsbedenken aus. Zwar könnte der Fall noch weitere juristische Prüfungen durchlaufen, doch ermöglicht das Urteil ihm erstmals seit Jahren die Rückkehr nach Deutschland.

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