20 March 2026, 06:08

Kostenlose Infoveranstaltung zu lebensverlängernden Maßnahmen in Velbert

Ein Kreisdiagramm mit der Überschrift "patientenorientierte Pflege" und vier farbigen Abschnitten, jeweils mit einer spezifischen Pflegedimension beschriftet.

Kostenlose Infoveranstaltung zu lebensverlängernden Maßnahmen in Velbert

Ende März findet in Velbert eine Informationsveranstaltung zu lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen statt. Organisiert wird die Veranstaltung vom Pflegeamt der Stadt Velbert, der Bergischen Diakonie Aprath und dem SKFM Velbert/Heiligenhaus. Ziel ist es, den Teilnehmenden rechtliche und praktische Aspekte näherzubringen. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei, und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die kostenlose Veranstaltung beginnt am Donnerstag, dem 26. März, um 17:00 Uhr und endet um 18:30 Uhr in der Villa B, Höferstraße 37. Sebastian Schmitz, Fachmann vom SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) im Kreis Mettmann, wird durch den Abend führen. In seinem Vortrag geht es um verfügbare Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige, die vor Entscheidungen über lebenserhaltende Behandlungen stehen, sowie um die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Wahlmöglichkeiten.

Das Thema hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Zwischen 2021 und 2026 gab es in Deutschland erhebliche rechtliche und ethische Veränderungen in der Sterbebegleitung. Eine Bundestagsentscheidung aus dem Jahr 2020 ermöglichte es Patient:innen, in unheilbaren Fällen durch Patientenverfügungen auf Behandlungen zu verzichten. Dies wurde 2022 durch Beschlüsse der Betreuungsbehörden gestärkt, die die Autonomie der Patient:innen in der Palliativversorgung in den Vordergrund stellten. Der Deutsche Ethikrat veröffentlichte 2023 einen Bericht, und die aktualisierten Leitlinien der Bundesärztekammer (BÄK) führten das Prinzip der "vernünftigen Verhältnismäßigkeit" ein, das unnötige Wiederbelebungsmaßnahmen in aussichtslosen Fällen reduziert. Die Reform des Betreuungsrechts (§ 1901a BGB) im Jahr 2025 präzisierte diese Rechte weiter, während ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2024 die Würde des Menschen über eine reine Lebensverlängerung stellte.

Erwartet werden bestellte rechtliche Betreuer:innen sowie interessierte Bürger:innen. Die Veranstalter laden alle ein, die sich aus persönlichen, familiären oder beruflichen Gründen für das Thema interessieren.

Die Veranstaltung bietet die Gelegenheit, sich mit komplexen Entscheidungen rund um die medizinische Versorgung am Lebensende auseinanderzusetzen. Angesichts der jüngsten rechtlichen Entwicklungen, die die Patient:innenrechte prägen, wird die Veranstaltung Orientierung geben, wie man diese Entscheidungen angehen kann. Die Teilnehmenden erhalten praktische Ratschläge sowie einen Überblick über die aktuellen Gesetze und ethischen Erwägungen.

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