Kampf um Anerkennung: Ist psychogene Erblindung rechtlich gleichgestellt?
Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Ist psychogene Erblindung rechtlich gleichgestellt?
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Störung, bei der der Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen auftritt. Ihr Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gelandet, das am 27. Februar 2023 in einer Verhandlung entscheiden wird, ob der Zustand nach deutschem Recht als Blindheit anerkannt wird.
Streitpunkt sind ihre abgelehnten Anträge auf finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vertritt die Auffassung, dass psychogene Erblindung nicht der gesetzlichen Definition von Blindheit entspricht, die sich an der gemessenen Sehschärfe orientiert.
Die Klägerin hatte bereits 2018 vor dem Verwaltungsgericht Münster geklagt, unterlag jedoch. Durch die Verzögerungen der Corona-Pandemie zog sich das Verfahren hin, woraufhin sie vor das OVG ging. Das erstinstanzliche Gericht hatte nicht abschließend geklärt, ob sie tatsächlich unter psychogener Erblindung leidet, ihre Beeinträchtigung übertreibt oder diese sogar nur vortäuscht.
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter der Universität Tübingen stellte Widersprüche zwischen ihren Schilderungen und den medizinischen Befunden fest. Tests ergaben eine fast normale Sehkraft auf dem rechten und eine sehr gute auf dem linken Auge. Psychogene Erblindung tritt meist nach schweren Traumata auf, hinterlässt jedoch keine nachweisbaren Schäden an Augen oder Sehnerven.
Der 12. Senat des OVG wird voraussichtlich unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar ein Urteil fällen. Der Fall hat über den Einzelfall hinaus rechtliche Bedeutung, da er möglicherweise eine Präzedenzwirkung für die Einstufung psychogener Störungen im Rahmen des Behindertenrechts entfalten könnte.
Die Entscheidung des OVG wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf staatliche Unterstützung und Behindertenleistungen hat. Wird ihre Klage abgewiesen, könnte dies die rechtliche Trennung zwischen psychischer und organischer Erblindung festigen. Ein Urteil zu ihren Gunsten hingegen könnte die Definition von Blindheit auf funktionelle Beeinträchtigungen ohne körperliche Ursachen ausweiten.
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