Grundsteuer-Modell in NRW kippt: Gericht stoppt unterschiedliche Sätze für Gewerbe und Wohnen

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Grundsteuer-Modell in NRW kippt: Gericht stoppt unterschiedliche Sätze für Gewerbe und Wohnen

Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer

Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat dies zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.

Veröffentlichungsdatum: 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Artikel: Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wirft die Grundsteuerpolitik in ganz Nordrhein-Westfalen in Frage. Das Gericht erklärte es für unzulässig, dass Städte unterschiedliche Sätze für gewerbliche und private Immobilien erheben. Bergisch Gladbach, das ein ähnliches System nutzt, könnte nun gezwungen sein, seine eigenen Steuerbewertungen anzupassen.

Die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen hatten separate Grundsteuersätze für Unternehmen und Wohnimmobilien eingeführt. Das Gelsenkirchener Gericht urteilte, dieser Ansatz sei verfassungswidrig, da er gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoße. Die Richter begründeten, dass rein finanzielle Erwägungen keine ausreichende Rechtfertigung für höhere Abgaben auf Gewerbeimmobilien darstellten.

Das Gelsenkirchener Urteil betrifft Bergisch Gladbach zwar nicht unmittelbar, doch es wirft grundsätzliche Zweifel am gesamten Modell auf. Sollte es Bestand haben, müssten Städte in der Region möglicherweise auf getrennte Steuersätze verzichten und ihre Systeme grundlegend reformieren. Die Folge könnten sinkende Kosten für Gewerbeimmobilienbesitzer und eine leichte Erhöhung für Wohnungsbesitzer sein.

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