Grevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz brütender Wildtiere
Jana HerrmannGrevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz brütender Wildtiere
Grevenbroich verschärft Regeln für Hundehalter zum Schutz von Wildtieren in der Brutzeit
Von März bis Mai müssen Hunde in Wäldern und offenen Landschaften an der Leine geführt werden. Die Maßnahmen sollen Störungen von brütenden Tieren und ihrem Nachwuchs verhindern.
Laut den neuen Vorschriften dürfen Hunde nur auf ausgewiesenen Hauptwegen frei laufen. Betreten sie abseits der Wege Waldgebiete, Felder oder Weiden, müssen sie angeleint bleiben. Selbst gut erzogene Hunde können Wildtiere stressen, was zu verlassenen Nestern oder getrennten Jungtieren führen kann.
Die Einschränkungen entsprechen dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalens, das bereits vorsieht, dass bestimmte Hunderassen in der Öffentlichkeit angeleint und maulkorbpflichtig sind. In besiedelten Gebieten, auf Straßen, in öffentlichen Einrichtungen und im Nahverkehr müssen Hunde stets an der Leine bleiben. Auf Wald- und Feldwegen dürfen sie zwar frei laufen, müssen aber unter Kontrolle bleiben und die Wege nicht verlassen.
Besonders bedroht sind während dieser Zeit bodenbrütende Vögel und Jungtiere. Freilaufende Hunde können bei Wildtieren Fluchtreflexe auslösen – oft mit verheerenden Folgen für Gelege und schutzbedürftige Nachkommen.
Die Regeln gelten bis Ende Mai. Hundehalter, die sich nicht daran halten, riskieren, die heimische Tierwelt in einer kritischen Brutphase zu gefährden. Die Behörden betonen, wie wichtig es ist, Hunde unter Kontrolle zu halten, um gefährdete Arten zu schützen.
