Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Millionenförderung steht bevor
Tim PetersOVG prüft Förderung für AfD-nahes Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Millionenförderung steht bevor
Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der mit der rechtspopulistischen AfD verbundenen Desiderius-Erasmus-Stiftung wird fortgesetzt. Am 10. März 2023 findet vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine mündliche Verhandlung statt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf staatliche Mittel hat.
Der politische Einfluss der AfD ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Bundestagswahl 2021 erreichte die Partei 10,3 Prozent der Stimmen und zog mit 83 Mandaten in den Bundestag ein – ein leichter Rückgang gegenüber den 12,6 Prozent von 2017. Besonders stark ist die AfD in den ostdeutschen Bundesländern wie Sachsen (24,3 Prozent) und Thüringen (24,1 Prozent), während sie in den westdeutschen Ländern unter acht Prozent bleibt.
Die Stiftung hatte ursprünglich geklagt, um Fördergelder für die Jahre 2018 bis 2021 zu erstreiten. Mittlerweile wurde der Streitgegenstand jedoch eingegrenzt: Das Oberverwaltungsgericht wird nun ausschließlich über den Anspruch für das Jahr 2021 entscheiden.
2023 hatte das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der Parteiennahen-Stiftungsfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil fiel noch vor Verabschiedung des neuen Stiftungsfinanzierungsgesetzes, das 2024 in Kraft tritt. Da das überarbeitete Gesetz keine rückwirkende Geltung hat, wird der aktuelle Streit um die Mittel für 2021 nach den alten Regelungen entschieden.
Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird in der März-Verhandlung die Argumentationen prüfen. Anschließend wird ein Urteil erwartet, das klärt, ob die Stiftung nach den damals geltenden Vorschriften Anspruch auf öffentliche Gelder hat.
Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 staatliche Förderung erhalten kann. Zudem wird das Urteil Aufschluss darüber geben, wie sich die rechtlichen Änderungen auf laufende Verfahren zur Stiftungsfinanzierung auswirken. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle nach altem Recht haben.
