Gericht stoppt irreführende CO₂-Werbung von Eurowings – ein Präzedenzfall für die Luftfahrt

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Ein Auto mit darunter stehenden Textzitaten.

Urteil: Eurowings' CO2-Ausgleichswerbung täuscht - Gericht stoppt irreführende CO₂-Werbung von Eurowings – ein Präzedenzfall für die Luftfahrt

Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend

Urteil: Eurowings-Werbung für CO₂-Kompensation irreführend

  1. Dezember 2025, 14:10 Uhr

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Eurowings Kunden mit seiner Werbung für CO₂-Kompensation in die Irre geführt hat. Das Urteil fällt zu einem Zeitpunkt, an dem sich 21 große europäische Airlines – darunter Lufthansa und Ryanair – verpflichtet haben, vage „grüne“ Aussagen in ihrer Werbung zu streichen. Ab 2026 werden neue EU-Regeln solche Praktiken vollständig verbieten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte fest, dass die Werbung von Eurowings bei Verbrauchern den falschen Eindruck erweckte, alle klimaschädlichen Emissionen – und nicht nur CO₂ – würden vollständig ausgeglichen. Die Klage hatte der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht, der die Aussagen als täuschend beanstandete. In der Folge wurde der Airline untersagt, ihr Kompensationsprogramm so zu bewerben, als seien Flüge klimaneutral.

Das Urteil unterstreicht die verschärften Maßstäbe für Nachhaltigkeitswerbung in der Luftfahrtbranche. Mit den bevorstehenden EU-Vorgaben müssen Fluggesellschaften künftig mit rechtlichen Einschränkungen rechnen, wie sie ihre Umweltbemühungen vermarkten. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für klarere und präzisere Kommunikation über Flugemissionen.

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