26 February 2026, 18:11

Gericht stoppt BfV: AfD darf nicht als rechtsextrem eingestuft werden – vorerst

Eine Gruppe von Menschen steht vor einem Gebäude, hält Schilder und Plakate, mit zwei Personen, die auf einem Objekt im Vordergrund sitzen und einem Müllcontainer auf der rechten Seite, während einer Demonstration in Deutschland.

AfD gewinnt Eilentscheidung gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt BfV: AfD darf nicht als rechtsextrem eingestuft werden – vorerst

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstuften. Diese Entscheidung fiel nach einer Klage der politischen Partei selbst. Ein Gerichtsurteil verlangt nun vom BfV, den Ausgang des Hauptverfahrens abzuwarten, bevor eine endgültige Bewertung vorgenommen wird.

Ursprünglich hatte das BfV die AfD im Mai 2025 als "gesichert rechtsextrem" eingestuft – eine Klassifizierung, die die Partei rechtlich als extremistische Organisation eingestuft hätte. Die AfD reichte daraufhin Klage gegen diesen Beschluss ein.

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Am 26. Februar 2026 entschied das Verwaltungsgericht Köln zugunsten der Partei. Zwar erkannte das Gericht rechtsextreme Tendenzen innerhalb der AfD an, ordnete jedoch an, dass das BfV sowohl die Einstufung als auch öffentliche Bekanntmachungen vorläufig aussetzen muss. Diese Aussetzung bleibt bis zum Abschluss des Hauptverfahrens bestehen.

Das Urteil schließt eine spätere Einstufung nicht aus, verhindert jedoch, dass das BfV seine Entscheidung bis zu einer umfassenden gerichtlichen Prüfung durchsetzt.

Die AfD bleibt zwar unter Beobachtung, darf aber vorerst nicht offiziell als extremistisch gelten. Das BfV muss nun das endgültige Urteil des Gerichts abwarten, bevor es weitere Schritte einleitet. Der Ausgang des Verfahrens wird entscheiden, ob die Einstufung der Partei als rechtsextrem Bestand hat oder aufgehoben wird.